Montag, 10. November 2014

Mietnomaden? NO problem!

Diesen Artikel haben wir vor einiger Zeit bei Xing veröffentlich. Um die Reichweite für diesen wichtigen Artikel zu erhöhen, posten wir ihn nochmals hier auf unserem Unternehmensblog! Bitte leiten Sie den Artikel an diejenigen weiter, die von dieser Information profitieren können!

Sie sind Vermieter oder möchten einer werden? Aber Sie haben Angst vor Mietnomaden?

Ständig wird man von den Medien und vielen nicht-Eigentümern berieselt, zu vermieten wäre gefährlich oder katastrophal gefährlich! Sogar einige, von Mietnomaden betroffene Eigentümer, behaupten, sie wären ohne die Mietwohnung(en) besser dran (gewesen). Der Schaden erreicht nicht selten Verluste im großen 5-stelligen Eurobetrag und gefährdet sogar die finanzielle Existenz des Eigentümers!

Als Folge wird von der Immobilie als Kapitalanlage abgeraten, sowohl von denen, die damit schlechte Erfahrungen gemacht haben, als auch von denen, die noch nie eine Mietimmobilie hatten.

Augenscheinlich beschäftigen sich alle mit dem Problem und nicht mit der Lösung. Die Medien sind auch offenbar nicht daran interessiert, eine Lösung auf zu zeigen, denn sie verdienen ihr Geld damit, dass die Menschen leiden. Warum also ein Thema ausmerzen, wenn es alle Jahre wieder, gute Quoten bringt?

Zwischenzeitlich hat sich eine ganze Industrie zum Zwecke der „Bekämpfung“ von Mietnomaden gebildet. Anwälte, Makler, Auskunfteien, Röntgenapparatehersteller und Glaskugelbesitzer… alle wollen mit Verträgen, Vorhersagen und Durchleuchtung des einzelnen Mieters dafür sorgen, dass kein (potentieller)Mietnomade einzieht. Und wer bezahlt die ganze(n) Dienstleistung(en)?

Warum ist die Angst vor Mietnomaden aus unserer Sicht unbegründet?

Seit ein paar Jahren existiert eine extrem Kostengünstige Lösung. In der Privathaftpflichtversicherung kann man die sogenannte Ausfalldeckung für eine Handvoll Euro einschließen! Diese trägt unter Anderem auch den verursachten Schaden durch die Mietnomaden. Man muss natürlich die Gerichtskosten und die Renovierungskosten vorstrecken. Nach der gewonnenen Verhandlung bekommt aber der Eigentümer den Schaden durch die Versicherung ersetzt!

Statt Ausfalldeckung können Sie sich „Forderungsausfall“ merken. In der Tat deckt die Versicherung eine gerechtfertigte Forderung, wenn der Schädiger keine eigene Haftpflichtversicherung hat! Fällt Ihnen etwas anderes, außer Mietsachschaden ein? Körperverletzung, Gesundheitsschädigung oder Vermögensschädigung?

Wer mehr Aufwand liebt, könnte natürlich jedes Jahr die Versicherungsbestätigung des Mieters über eine Privathaftpflichtversicherung verlangen, die Mietschäden in ausreichender Höhe abdeckt!

Wie viele Kunden sind auch Vermieter? Kennen Sie einen Vermieter? Und wie viele von unseren Lesern haben Eltern, die Vermieter sind?


Ihre Immobilienkontor Deutschland GmbH




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